Informatik, Telematik & Netzwerk-Lösungen aus einer Hand
AGB
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Die folgenden AGB gelten für alle Dienstleistungen, die die Firma X, im folgenden Anbieter genannt, im Bereich der Wartung für Hard- und Software erbringt.
1.2 Kunden, die eine Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen, anerkennen da-mit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen dass sie andere Regelungen wünschen.
1.3 Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen dem Anbieter und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.
1.4 Wenn beide Parteien AGB anwenden wollen gelten die übereinstimmenden Punkte. Über die abweichenden muss wenn nötig verhandelt werden, wenn diese wesentliche Vertragsbestandteile sind. Betreffend die Unterschiede unwesentliche Vertragsbe-standteile ist der Vertrag trotzdem gültig.
2. Wartung für Hardware
2.1 Der Anbieter nimmt für die Kunden eine fachgerechte Wartung von Hardwaresyste-men vor. Das Ziel ist eine möglichst umfassende und ununterbrochene Verfügbar-keit, Datensicherheit, Netzwerkzuverlässigkeit und Stabilität der IT-Anlagen. Dazu gehören auch Massnahmen, um dem Verlust von Daten vorzubeugen.
2.2 Zur Wartung von Hardware gehören die nötigen Unterhalts- und Instandsetzungsar-beiten. Diese haben das Ziel, die Funktionstüchtigkeit der Hardware zu erhalten und/oder diese bei einem Defekt wieder herzustellen.
2.3 Variante Komplettwartung 1:
Der Anbieter liefert Zubehör und Verbrauchsmaterial für aktuelle Hardware gemäss Angebotsliste. Für Reparaturen stellt der Anbieter auch entsprechendes Reparatur-material und Ersatzteile zu Verfügung. Der Zeitaufwand und die Ersatzteile sind in den Pauschalgebühren enthalten!
Variante 2
Der Anbieter liefert Zubehör und Verbrauchsmaterial für aktuelle Hardware gemäss Angebotsliste. Der Anbieter stellt auch entsprechendes Reparaturmaterial und Er-satzteile zu Verfügung. Der Zeitaufwand und die Ersatzteile werden nach aktuellem Aufwand verrechnet. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt, wenn die voraussichtlichen Kosten höher sind als CHF …
2.4 Auf Wunsch des Kunden beschafft der Anbieter auch Zubehör oder Ersatzteile für ältere oder spezielle Geräte. Dann werden der Preis für das Produkte plus … Prozent und der Beschaffungsaufwand (CHF … pro Stunde) verrechnet.
2.5 Variante 1
Auf Wunsch der Kunden wird eine Liste der zu betreuenden Geräte erstellt, die als integrierter Bestandteil dieses Vertrages gilt. Anderenfalls gelten die AGB für alle firmeneigenen Hardwaregeräte, wie Computer, Drucker, Laptops und Handys.
Variante 2
Der Kunde meldet alle 3 Monate den aktuellen Stand seiner Geräte. Der Anbieter passt die Wartungspauschale entsprechend an.
2.6 Auf Wunsch betreut der Anbieter auch Privatgeräte der Angestellten, die für ihre Tä-tigkeit in der Firma des Kunden genutzt werden (BYOD). Von diesen wird immer eine Liste erstellt, die Bestandteil des Vertrages ist.
3. Wartung von Software
3.1 Das Basisangebot für die Wartung von Software kostet CHF … pro Monat. Darin sind folgende Dienstleistungen enthalten:
- Behebung von Störungen und entsprechende Beratung
- Installation von Sicherungssystemen wie Virenschutz, Firewall usw.
- Verwaltung und Aktualisierungen der Software
- Anpassung der Programme an neue oder geänderte Hardware-Komponenten so-wie an neue Versionen der System-Software
- Korrektur von ProgrammfehlerInstallation von Sicherheitskomponenten, die vom Anbieter der Software zur Ver-fügung gestellt werden
- Aktualisierung der Dokumentierungsprogramme, besonders wenn Änderungen an der Software vorgenommen wurden.
- Sicheres Backup der letzten Programm-Versionen
- Schulung für das Personal des Auftraggebers
3.2 Zusätzlich werden auf Wunsch der Kunden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Entwicklung und Installation erweiterter oder verbesserter Programm-Versionen
- Installation von Apps
- Beratung in Organisations- und Applikationsfragen
3.3 Solche zusätzlichen Leistungen werden separat vereinbart und nach Aufwand ver-rechnet zu einem Stundensatz von CHF …
3.4 Wenn Wartungsleistungen am Standort der Hard- bzw. Software erbracht werden, wird eine Anfahrtspauschale von CHF … verrechnet.
3.5 Sollte die Reparatur länger als üblich dauern, stellt der Anbieter, wenn nötig, kos-tenlos Ersatzgeräte zur Verfügung.
3.6 Erbringt der Anbieter kostenlose Zusatzleistungen haben die Kunden darauf keinen Erfüllungs- und Gewährleistungsanspruch.
4. Servicezeiten und Kommunikation
4.1 Die Beratung über die Kundentelefonnummer steht 24 Stunden und 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
4.2 Dienstleistungen in den Unternehmen werden zu folgenden Zeiten erbracht:
- An Werktagen von 7 bis 22 Uhr
- Am Wochenende von 8 bis 18 Uhr
- An Feiertagen von 10 bis 16 Uhr
4.3 Auf Wunsch der Kunden stellt der Anbieter für die Zeiten, an denen kein Service er-bracht wird, einen speziellen Pikettdienst zur Verfügung. Dafür werden CHF … ver-rechnet.
4.4 Die regelmässigen Wartungsarbeiten werden periodisch zu einer mit dem Kunden vereinbarten Zeit vorgenommen, z.B. immer an einem bestimmten Wochentag um 10 Uhr.
5. Kommunikation
5.1 Die Kunden überlassen dem Anbieter alle für die vertragsgemässen Dienstleistungen erforderlichen Angaben.
5.2 Die Kunden teilen dem Anbieter allfällige Adressänderungen und sonstige notwendi-ge Informationen unverzüglich mit.
5.3 Der Anbieter stellt jedem Kunden in den Servicezeiten nach Ziffer 5.3 eine bestimm-te Kontaktperson sowie bestimmte Stellvertreter zur Verfügung.
5.4 Beide Parteien liefern der anderen jede Woche (jeden Tag) einen Bericht über den neuesten Stand der Servicearbeiten bzw. der zu wartenden Hard und Software.
5.5 Die Kunden haben den für sie zuständigen Kontaktpersonen zu reparierende Störun-gen oder Mängel so rasch wie möglich anzuzeigen entweder per Mail oder durch Te-lefon.
5.6 Der Anbieter hat den Kunden so rasch wie möglich zu melden, wenn bestimmte Dienstleistungen aus irgendwelchen Gründen nicht erbracht werden können oder in seiner Firma ein vorhersehbarer Betriebsunterbruch stattfindet.
6. Vertragsdauer
6.1 Variante 1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien können mit einer Kündigungsfrist von … Monaten jeweils auf das Ende eines Monats kündigen.
Variante 2
Der Vertrag wird für … Monate fest abgeschlossen. Wird er nach Ablauf dieser Zeit stillschweigend oder ausdrücklich weitergeführt, wird er in einen Vertrag mit unbe-stimmter Dauer umgewandelt. Beide Vertragsparteien können mit einer Kündigungs-frist von … Monaten jeweils auf das Ende eines Monats kündigen.
6.2 Die Kündigung erfolgt per Brief, Fax oder einem Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR.
6.3 Ändert der Anbieter seine Angebote und Preise wird er dies den Kunden rechtzeitig mitteilen. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das dem bisherigen am meisten entspricht.
6.4 Vor Ablauf der festen Vertragszeit kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden:
- Bei Beginn eines Nachlass- oder Konkursverfahrens einer Partei
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch eine Partei
- Bei Schlechterfüllung des Anbieters infolge Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Sollte der Anbieter den Service einstellen, verpflichtet er sich dies den Kunden so früh wie möglich mitzuteilen. Dann haben die Kunden das Recht, sofort den Vertrag aufzulösen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Kunden erhalten monatlich eine Abrechnung über die beanspruchten Dienstleis-tungen. Diese wird per Mail zugestellt, auf Wunsch und gegen eine Gebühr per Post.
Die Rechnungen sind innerhalb von … Tagen zu bezahlen.
7.2 Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, sollte der betreffende Kunde dies dem Anbieter sofort mitteilen. Anderenfalls kann dieser davon ausgehen, dass die Abrechnung ak-zeptiert wird.
7.3 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm der Anbieter zunächst per Mail eine Mahnung zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich der Anbieter vor, die Dienstleistungen einzustellen bis die Zahlung eintrifft. Dauert das länger als weitere zehn Tage wird der Anbieter den Vertrag fristlos auflösen. Der An-bieter behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern.
7.4 Stellt der Anbieter aus Gründen für die er selber verantwortlich ist den Service ein, verpflichtet er sich die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis zurückzuerstat-ten.
7.5 Variante 1
Forderungen des Anbieters können die Kunden nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen.
Variante 2
Die Verrechnung von Forderungen ist für beide Vertragsparteien nicht erlaubt.
8. Sicherheit und Datenschutz
8.1 Der Anbieter verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihm gehören und auf die er Einfluss hat für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen.
8.2 Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allge-mein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
8.3 Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informatio-nen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.
8.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Da-ten zu gewähren.
8.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter, die in seinem Ein-flussbereich befindenden Daten der Kunden löschen. Auch die Kunden sind verpflich-tet, ihnen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Daten und Programme, die sich in ihrem Einflussbereich befinden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort zu löschen.
8.6 Bei Verletzung der Verpflichtungen nach Ziffer 14.1 bis 14.3 und Ziffer 14.9 dieses Vertrages kann die andere Partei Schadenersatz verlangen.
9. Haftung
9.1 Variante 1
Der Anbieter beschränkt seine Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertrags-verletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Mit-arbeitenden zurückzuführen sind. Entstehen solche, sollten die Kunden Mängel und Störungen dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
Variante 2
Der Anbieter haftet für Verschulden, vorsätzliche Vertragsverletzungen sowie grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers und seiner Mitarbeitenden. Bei leichter und mittle-rer Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Ver-tragspflicht, auf deren Erfüllung die Kunden vertrauen können. Die Haftung besteht in diesen Fällen nur für die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
9.2 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
9.3 Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, so dass der Anbieter nicht für die voll-ständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
9.4 Der Anbieter haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
9.5 Der Anbieter haftet auch nicht für Hard- oder Softwareprodukte von Drittunterneh-men, die er den Kunden verkauft oder sonst wie zur Verfügung gestellt hat.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Der Anbieter behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickel-ten Software. Der Anbieter räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestell-ter eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein.
10.2 Benützt der Anbieter Software von Dritten verbleibt diesen sämtliche Rechte daran, ausser wenn zwischen dem Dritten, dem Anbieter und/oder den Kunden eine ander-weitige Vereinbarung besteht. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls Zusatzbedingungen des Anbieters. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. Informationen dar-über können die Kunden jederzeit auf der Webseite des Anbieters herunterladen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Auf diesen Vertrag wird für schweizerische und ausländische Unternehmerkunden Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR angewendet. Für Konsumen-ten gilt das Recht ihres Aufenthaltsortes oder Wohnsitzes gemäss Art. 120 IPRG.
11.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
11.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Ge-schäftsbedingungen unwirksam sein bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die unge-regelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahe kommt.
11.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
1. Angebote und Geltungsbereich der AGB
1.1 Der Provider stellt Unternehmen und Privatpersonen Dienstleistungen im Bereich des Webhostings an.
1.2 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleis-tungen des Providers.
1.3 Kunden, die eine Dienstleistung des Providers in Anspruch nehmen, anerkennen da-mit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen, dass sie andere Regelungen wünschen.
1.4 Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen dem Provider und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.
1.5 Wenn beide Parteien AGBs anwenden wollen, gelten die übereinstimmenden Punkte. Über die abweichenden Punkte muss, wenn diese Punkte wesentliche Bestandteile des Vertrages darstellen, verhandelt werden. In Bezug auf die unterschiedlichen un-wesentlichen Vertragsbestandteile ist der Vertrag trotzdem gültig.
2. Kommunikation mit dem Provider
2.1 Die Kunden teilen dem Provider per Mail oder über die kostenlose Beratungstelefon-nummer mit, welche Dienstleistungen sie wünschen.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Provider den Kunden ihre Bestellung per Mail bestätigt.
2.3 Der Provider stellt jedem Kunden einen privaten Bereich auf seiner Webseite (auch Kundencenter genannt) zu Kommunikationszwecken zur Verfügung. Dieser ist nur mit einem Passwort zugänglich. Die Kunden verpflichten sich, dieses geheim zu halten. Sollten unbefugte Personen sich Zugang verschaffen, haben die Kunden den Provider sofort zu informieren und das Passwort zu ändern.
3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1 Variante1
Der Vertrag für alle Webhosting-Angebote wird auf … Monate abgeschlossen.
Variante 2
Der Vertrag für alle Webhosting-Angebote wird auf … Jahre fest abgeschlossen. Wird der Vertrag nach dieser Frist nicht aufgelöst, so wird er ausdrücklich oder still-schweigend in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Wechseln die Kunden die Produkte während der festen Vertragsdauer, so wird die Laufzeit dennoch vom Datum des ursprünglichen Vertragsabschlusses an berechnet. Nach Ablauf der festen Vertragsdauer können die Kunden jederzeit die Produkte wechseln, ohne dass sie für ein Jahr zu einer festen Vertragsdauer verpflichtet wer-den.
3.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien jeweils auf Ende des nächsten Monates (bei fester Vertragsdauer 30 Tage vor Ablauf) per Brief, Fax oder einem Mail mit qualifi-zierter elektronischer Signatur gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch im privaten Bereich der Providerwebseite möglich.
3.3 Wird der Vertrag vor Ablauf nicht gekündigt, läuft er automatisch drei weitere Mona-te und kann wiederum bis 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden.
3.4 Ändert der Provider seine Angebote und Preise, so hat er dies den Kunden rechtzeitig mitzuteilen. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen desjenigen Angebotes weitergeführt, welches dem bisherigen Angebot am meisten entspricht.
3.5 Sollte der Provider den Service einstellen, so verpflichtet er sich dazu, dies den Kun-den so früh wie möglich mitzuteilen. Sodann haben die Kunden das Recht, den Ver-trag sofort aufzulösen.
4. Produkte
4.1 Die Kunden können die Angebote auf der Website des Providers abrufen und auswäh-len. Die Angebote und Preise auf der Website sind unverbindlich und können jeder-zeit geändert werden.
4.2 Variante 1
Für jedes Angebot besteht eine vereinbarte Höchstgrenze an durchgeleiteter Da-tenmenge pro Abrechnungszeitraum. Der Kunde wird diese überwachen. Übersteigt das Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit einem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt der Provider dem Kunden den für die Volu-mendifferenz entfallenden Betrag in Rechnung zu den jeweils aktuell auf der Websei-te angegebenen Preisen.
Variante 2
Für jedes Angebot besteht eine vereinbarte Höchstgrenze an durchgeleiteter Da-tenmenge pro Abrechnungszeitraum. Die Kunden werden diese überwachen. Über-steigt das Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit den Kunden vereinbarte Höchstmenge wird für den Rest des Abrechnungszeitraumes der Preis für das Angebot berechnet, das dem tatsächlich in Anspruch genommenen Datentransfervolumen entspricht.
4.3 Die Kunden können zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten (Band-breiten) wählen und bezahlen entsprechende Gebühren. Der Provider verpflichtet sich die versprochenen Kapazitäten sicherzustellen. Sollte dies für die Dauer von …… Tage/n nicht möglich sein, wird für die betreffende Zeit nur die von den Kunden tat-sächlich genutzte Kapazität bzw. die entsprechende Kategorie, in Rechnung gestellt.
5. Besondere Bedingungen für Domains
5.1 Der Provider bietet als Dienstleistung die Verwaltung von Domainnamen an.
5.2 Wenn die Kunden über den Provider eine Domain registrieren lassen, so kommt der Vertag unmittelbar zwischen den Kunden und der jeweiligen Vergabestelle, im fol-genden Registrar genannt (z.B. SWITCH), zustande. Es gelten die Bedingungen des Registrars für den entsprechenden Domainnamen. Sofern auf der Webseite des Pro-viders kein Link zu einem bestimmten Registrar besteht, geben die Mitarbeitenden des Providers gerne Auskunft.
5.3 Der Provider gilt für die Domainverwaltung als Beauftragter der Kunden. Der Auftrag zur Domainverwaltung besteht unabhängig von dem Vertrag der Kunden mit dem Registrar. Die beiden Verträge können dementsprechend auch zu verschiedenen Zeitpunkten gekündigt werden.
5.4 Mitteilungen des Domaininhabers, auch bezüglich Vertragskündigungen gegenüber dem Registrar, sind von den Kunden an den Provider zu richten und werden von die-sem an den Registrar weitergeleitet.
5.5 Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Haf-tung dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains ihnen tatsächlich zugeteilt werden. Die Kunden haben dafür zu sorgen, dass ihre Domainnamen rechtmässig gebraucht werden können und keine Rechte Dritter verletzen. Für einen unrechtmäs-sigen Domainnamen übernimmt der Provider keinerlei Haftung.
5.6 Die Kunden sind verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestel-len in zumutbarer Weise mitzuarbeiten.
Bestehen Indizien, dass ein Domainname gegen Rechte Dritter verstösst, so infor-miert der Provider den Domaininhaber. Der Provider kann eine Webseite sperren, wenn die Unrechtmässigkeit einwandfrei festgestellt wurde, wie z.B. durch einen Ge-richtsurteil.
5.7 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider betrifft den zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsver-trag über eine Domain nicht.
5.8 Der Vertrag mit dem Provider zur Verwaltung des Domainnamens kann monatlich gekündigt werden. Der Vertrag der Kunden mit dem Registrar bleibt davon unbe-rührt. Der Provider überlässt die Verwaltung nach Ablauf des gekündigten Vertrages ab sofort den Kunden.
5.9 Wird ein Domainname gelöscht, aber der Verwaltungsvertrag mit dem Provider nicht gekündigt und kein neuer Domainname angemeldet, so kann der Provider den Ver-waltungsvertrag mit Frist von einem Monat kündigen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise der Webhosting-Angebote sind in einer Preisliste aufgeführt. Der Provider behält sich vor, die Preise nach den Bestimmungen von Ziffer 3.4. dieser AGB zu än-dern.
6.2 Es wird im Voraus für drei Monate Rechnung gestellt. Bei Eintreffen des Honorars auf dem Konto des Providers wird das Host-Account eröffnet.
6.3 Eine elektronische Abrechnung finden die Kunden jederzeit in ihrem individualisier-ten Bereich der Providerwebseite. Hiermit erklären sich die Kunden einverstanden. Auf Wunsch wird den Kunden die Abrechnung kostenlos einmal pro Abrechnungsperi-ode per Mail zugesandt. Verlangen Kunden Zusendung der Rechnung per Post, so kann der Provider hierfür eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen.
6.4 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm der Provider zunächst per Mail eine Mahnung mit Zahlungsfrist von 10 Tagen zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von zehn Tagen, behält sich der Provider vor, das Host-Account zu sper-ren bis die Zahlung eintrifft. Wird die Zahlung innert weiterer 10 Tage nicht geleis-tet, so wird der Provider den Vertrag fristlos auflösen. Der Provider behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern.
6.5 Stellt der Provider den Service ein, so verpflichtet er sich dazu, die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis zurückzuerstatten.
6.6 Variante 1
Forderungen des Providers können Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen.
Variante 2
Die Verrechnung von Forderungen ist beiden Vertragsparteien nicht gestattet.
7. Gewährleistung
7.1 Der Provider beabsichtigt, seine Dienstleistungen soweit möglich 7 Tage in der Wo-che und 24 Stunden am Tag störungsfrei und ohne Unterbruch zu erbringen. Der Pro-vider verpflichtet sich, die versprochenen Kapazitäten sicherzustellen. Sollte dies für die Dauer von …… Tag/en nicht möglich sein, so wird dem Kunden nur die tatsächlich genutzte Bandbreite verrechnet, siehe auch Ziffer 4.3 dieses Vertrages.
7.2 Die Kunden haben dem Provider Störungen oder Mängel so rasch wie möglich anzu-zeigen.
7.3 Der Provider verpflichtet sich, zur Sicherheit der eigenen Systeme und der Dienstleis-tung, die wirtschaftlich zumutbaren und die entsprechend dem aktuellen technischen Stand verhältnismässigen Massnahmen zu treffen.
7.4 Der Provider verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, jegliche Ausbauten der Dienstleis-tungen und/oder Einführungen neuer Hard- und Software wo möglich nicht zu den üblichen Geschäftszeiten vorzunehmen. Er informiert die Kunden über vorhersehbare Betriebsunterbrüche.
7.5 Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert der Provider seine Kunden so rasch wie möglich entweder per Mail oder über eine Nachricht auf der Startseite seiner Webseite. Er verpflichtet sich, die Störung im Rahmen seiner Möglichkeiten so bald wie möglich zu beheben.
7.6 Erbringt der Provider kostenlose Zusatzleistungen, so haben die Kunden darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der Provider ist berechtigt, vergütungs-frei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Be-zahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren.
8. Haftung
8.1 Variante 1
Der Provider beschränkt seine Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsver-letzungen oder grobe/mittlere Fahrlässigkeit des Providers oder seiner Mitarbeiten-den zurückzuführen sind. Entstehen solche Schäden, haben die Kunden Mängel und Störungen dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
Variante 2
Der Provider haftet für Verschulden, vorsätzliche Vertragsverletzungen sowie grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden. Bei leichter und mittle-rer Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Ver-tragspflicht, auf deren Erfüllung die Kunden vertrauen konnten. Die Haftung besteht in diesen Fällen nur für die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
8.2 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
8.3 Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, so dass das Unternehmen nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
8.4 Der Provider haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
8.5 Weiter haftet der Provider nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Kunden oder Dritter, sowie für übermässige Be-anspruchung, ungeeignete Betriebsmittel der Kunden oder Dritter, extreme Umge-bungseinflüsse, Eingriffe der Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), welche trotz der notwendigen, aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
8.6 Der Provider haftet nicht für Schäden, die den Kunden entstehen, weil sie das Pass-wort weitergegeben und dadurch unbefugten Personen Zugriff zur Webseite, den Mails oder dem privaten Bereich der Providerwebseite verschaffen haben.
8.7 Ob die vom Provider angebotenen Produkte für die Kunden geeignet sind haben diese selber zu entscheiden. Der Provider haftet nicht dafür, dass seine Hard- und Software den Anforderungen der Kunden nicht genügt oder nicht mit spezialisierten, nicht all-gemein gebräuchlichen Anwendungen kompatibel ist.
8.8 Der Provider informiert die Kunden auf seiner Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie über die Sicherheitsvorkehrungen, welche von den Kunden zu beachten sind.
8.9 Der Provider übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Kunden durch den Inhalt ihrer Website oder durch die Übertragung der betreffenden Informationen im Inter-net entstehen.
9. Support
9.1 Variante 1
Der Provider unterstützt die Kunden bei technischen Fragen, Installations- und An-wendungsproblemen ab Eröffnung des Host-Accounts.
Variante 2
Die Kunden können den Umfang der technischen Unterstützung (Support) selbst auswählen: Der Provider ist sodann nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten zu Beratungsleistungen verpflichtet.
9.2 Fragen können die Kunden per Mail stellen. Für die Behandlung der Probleme, die nicht vom Provider verursacht werden, wird ein Stundensatz von CHF … berechnet.
10. Verpflichtungen der Kunden
10.1 Die Kunden beschaffen auf eigene Kosten die Einrichtungen, welche sie für die Eröff-nung eines Web-Accounts benötigen (Hardware, Software). Die Mitarbeitenden des Providers informieren über die notwendigen Installationen. Auf Wunsch können diese auch gegen eine Aufwandsentschädigung von CHF … pro Stunde vom Provider einge-richtet werden.
10.2 Die Kunden haben ihr System so abzusichern, dass es nicht zur Gefahrenquelle für andere wird.
10.3 Es ist grundsätzlich Sache der Kunden, Sicherungskopien von ihren Daten zu erstel-len. Der Provider sichert zusätzlich regelmässig auf dem Server vorhandene Daten ab. Die Sicherung stellt ein Abbild zu einem gewissen Zeitpunkt dar. Die Suche von Daten wird nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF … verrechnet.
10.4 Die Kunden überlassen dem Provider alle für die vertragsgemässen Dienstleistungen erforderlichen Angaben. Es liegt in der Verantwortung des Providers, dafür zu sorgen, dass die von ihm gewählten Adressbezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) kos-tenlos sind und nicht gegen Rechte Dritter verstossen.
10.5 Die Kunden teilen dem Provider allfällige Adressänderungen und sonstige notwendi-gen Informationen unverzüglich mit.
10.6 Der Provider übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die entstehen, weil die Kunden den in Ziffer 8.1 bis 8.5 genannten Verpflichtungen nicht nachgegangen sind.
10.7 Die Kunden sorgen dafür, dass die Grösse ihrer Website die vereinbarte Datenmenge nicht überschreitet. Sollte dies doch geschehen, so können betroffene Kunden sofort ein Produkt mit einer höheren Datenmenge verwenden. Dafür wird ihnen vom Zeit-punkt der Inanspruchnahme an der höhere Preis berechnet und zwar pro rata tempo-ris für die restliche Vertragsdauer. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag für das neue Produkt mit der höheren Datenmenge fortgesetzt.
10.8 Es liegt in der Verantwortung der Kunden, die in den E-Mail-Postfächern eingehenden Nachrichten oft genug abzurufen. Werden während einer Dauer von mindestens drei Monaten keine Nachrichten mehr abgerufen, so gehen diese verloren, bzw. werden gelöscht. Die betroffenen Kunden werden mindestens zwei Wochen vorher per einge-schriebenen Brief hiervon informiert.
10.9 Überschreitet der Mailverkehr der Kunden die vereinbarte Datenmenge, so können die betreffenden Kunden sofort ein Produkt mit einer höheren möglichen Datenmen-ge in Anspruch nehmen. Dafür wird ihnen vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme an der höhere Preis berechnet und zwar pro rata temporis für die restliche Vertragsdauer. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag für das neue Produkt mit der höheren Da-tenmenge fortgesetzt.
10.10 Variante 1
Es ist grundsätzlich verboten, irgendwelche vom Provider bezogenen Leistungen, z.B. Speicherplatz, an Dritte unter zu vermieten.
Variante 2
Eine Weitervermietung der vom Provider bezogenen Leistungen an Dritte, insbeson-dere Speicherplatz, ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Providers und ge-mäss den Konditionen für Wiederverkäufer möglich.
10.11 Den Kunden ist im Rahmen dieses Vertrages die Bereitstellung folgender Dienste nicht erlaubt:
- Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
- Anonymisierungsdienste
- P2P-Tauschbörsen
10.12 Die Kunden haften dem Provider gegenüber für sämtliche Schäden und stellen ihn von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verletzung ihrer Verpflichtungen gemäss Abschnitt Ziffer 10.1 bis 10.11 zurückzuführen sind.
11. Inhalt der Webseiten
11.1 Die Kunden informieren sich über die geltenden juristischen Regelungen und ver-pflichten sich, diese bei der Gestaltung ihrer Webseiten einzuhalten. Weiter haben sie die Netiquette zu beachten.
11.2 Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeits-rechte, Presserechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte und/oder Vorschriften über Marken und Design sowie weitere rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen. Weiter haben Besitzer von Webseiten zu beachten, dass solche Seiten weltweit er-reichbar sind und somit auch internationales Recht, wo anwendbar, zu berücksichti-gen ist.
11.3 Der Provider behält sich vor, den Internetzugang sofort zu sperren, wenn der Inhalt einer Webseite gesetzeswidrig ist oder gravierend gegen die Netiquette verstösst. In leichteren Fällen kann der Provider die so betroffenen Kunden auffordern, ihre Web-seiten innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern. Wird dies nicht eingehalten, so hat der Provider das Recht, den Internetzugang zu sperren. Ist der Inhalt einer Web-seite sogar kriminell, wird der Provider unverzüglich die Polizei informieren.
11.4 Bei Pflichtverletzungen nach Ziffer 11.1 bis 11.3 hat der Provider das Recht auf Forde-rung angemessenen Schadenersatzes. Sperrt der Provider den Internetzugang, so ist er nicht verpflichtet vorausbezahlte Beträge zurückzuerstatten.
12. Sicherheit
12.1 Der Provider verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihm gehören und auf die er Einfluss hat für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen.
12.2 Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten und wenn nötig Passwörter in regelmässigen Abständen ändern und so gestalten, dass man diese nicht leicht ermitteln kann.
12.3 Die Kunden stellen sicher, dass sie nicht durch ihre eigene Software Gefahrenquellen verbreiten, die die Dienstleistung des Providers oder Dritte stören können.
12.4 Die Kunden verpflichten sich, keine übermässigen Belastungen der Netze durch un-gezielte oder unsachgemässe Verbreitung von Daten herbeizuführen und insbeson-dere, das Versenden von Spam-Mailings zu unterlassen.
12.5 Die Kunden haben das Archivieren und Verbreiten von Computerviren zu unterlassen.
12.6 Bei Pflichtverletzungen von Kunden nach Ziffer 10.6 und 10.7 hat der Provider das Recht den Internetzugang sofort zu sperren, ohne vorausbezahlte Beträge zurück er-statten zu müssen. Weiter kann der Provider Schadenersatz fordern.
12.7 Die Kunden stellen den Provider von allen Ansprüchen frei, die sich durch Verletzun-gen ihrer Verpflichtungen gemäss Ziffer 12.2 bis 12.4 dieses Vertrages und sonstiger unrechtmässiger Handlungen ergeben. Der Provider kann in solchen Fällen zusätzlich Schadenersatz fordern.
13. Urheber- und Nutzungsrechte
13.1 Der Provider behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickel-ten Software. Der Provider räumt den Kunden an der von ihm zur Verfügung gestell-ten, eigenen Software ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschliessliches (einfaches) Nutzungsrecht ein.
13.2 Benützt der Provider Software von Dritten, so verbleiben diesen sämtliche Rechte daran, ausser es besteht zwischen den Dritten, dem Dienstleister und/oder den Kun-den eine anderweitig lautende Vereinbarung. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und allenfalls die Zusatzbedingungen des Providers. Für Open Source Programme gelten die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen. In-formationen darüber können die Kunden jederzeit auf der Webseite des Providers herunterladen.
13.3 Benutzen die Kunden selbst entwickelte Software oder Software von Dritten, so ver-bleibt das Urheberrecht bei den Kunden bzw. dem Dritten. Die Kunden stellen den Provider frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter aus der betreffenden Soft-ware.
13.4 Die Kunden verpflichten sich, bei der Gestaltung und dem Inhalt der Website darauf zu achten, dass sie keine urheberrechtlichen Ansprüche Dritter verletzen. Sollte es doch zu einer Verletzung von Ansprüchen kommen, stellt der betreffende Kunde den Dienstleister von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
14. Datenschutz und Geheimhaltung
14.1 Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behan-deln.
14.2 Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
14.3 Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder in nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informa-tionen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.
14.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn der Provider gesetzlich ver-pflichtet wird, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten zu gewähren.
14.5 Der Provider verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit in seinem Einflussbereich zu beachten. Das gilt auch für die Angestellten und die freien Mitarbeitenden des Providers.
14.6 Der Provider weist die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Da-tenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend zu gewährleisten ist. Unbefugte können auf unver-schlüsselt im Internet veröffentlichte oder übermittelte Daten zugreifen. Die Kunden sind selber dafür zuständig, die von ihnen im Internet verwendeten Daten zu ver-schlüsseln oder sonst wie zu schützen. Der Provider ist dazu nicht verpflichtet.
14.7 Hiermit werden die Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiten-den des Providers die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte – auch die Inhalte von Mails – theoretisch jederzeit einsehen können. Auch andere Internetteilnehmer sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzu-greifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
14.8 Der Provider verpflichtet sich, den Kunden auf Verlangen jederzeit über die von ihnen gespeicherten Datenbestände vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen und auf Wunsch Daten zu löschen.
14.9 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider die sich in seinem Ein-flussbereich befindenden Daten der Kunden löschen. Wünschen Kunden dies nicht, müssen sie dies innerhalb von … Tag/en vor Ende der Vertragslaufzeit dem Provider mitteilen.
14.10 Auch die Kunden sind verpflichtet, Daten und Programme, welche ihnen vom Provider zur Verfügung gestellt wurden und sich somit in ihrem Einflussbereich befinden, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort zu löschen.
14.11 Der Provider verpflichtet sich Daten und Informationen der Kunden nicht an Dritte zu verkaufen oder Dritten zur Verfügung stellen.
14.12 Bei Verletzung der Verpflichtungen gemäss Ziffer 14.1 bis 14.3 und Ziffer 14.9 dieses Vertrages kann die verletzte Partei Schadenersatz verlangen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Auf diesen Vertrag wird für ausländische Unternehmerkunden Schweizer Recht ange-wendet. Für Konsumenten gilt das Recht ihres Aufenthaltsortes oder Wohnsitzes ge-mäss Art. 120 IPRG.
15.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
15.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser allge-meinen Geschäftsbedingungen sich als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die nicht geregelten oder unwirksamen Punkte sind durch solche zu ersetzen, die rechtmässig sind und dem Willen beider Parteien möglichst nahe kommen.
15.4 Variante: Streitigkeiten, welche aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen re-sultieren, werden nach Schweizer Recht behandelt. Gerichtsstand ist [der Sitz des Providers].
1. Angebot und Vertrag
1.1 Der Cloud-Provider, im Folgenden Provider genannt, stellt dem stellt dem Kunden ein Account mit Speicherplatz auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Verfü-gung. Die aktuellen Angebote mit den Preisen werden jeweils auf der Webseite publi-ziert. Der Kunde teilt dem Cloud-Provider mit, für welche Angebote und für welche Ver-tragsdauer er sich entschieden hat.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Cloud-Provider die Offerte des Kunden per Mail bestätigt hat.
1.3 Wird der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen und keine der Vertragspartei-en trifft die in Ziffer 11. vorgesehenen Massnahmen zur Beendigung des Vertrages, dann läuft der Vertrag unbefristet weiter.
1.4 Ein unbefristeter Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von … Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden.
2. Geltung der AGB
2.1 Diese AGB gelten, sobald der Vertrag zwischen dem Cloud-Provider und dem Kunden abgeschlossen wurde, siehe Ziffer 2.
Individuelle Verträge, die von den AGB abweichen, werden schriftlich abgeschlossen. Das gilt auch, wenn sich der Vertrag nur in einzelnen Punkten von den AGB unterschei-det.
2.2 Variante 1
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB und ausdrücklich auch die Preise für Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern.
Der Cloud-Provider informiert die Kunden rechtzeitig über die Vertragsänderungen. Wi-derspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von dem Cloud-Provider ge-setzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Cloud-Provider weist den Kunden darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht.
2.2 Variante 2
Ändert der Provider seine Angebote und Preise wird er dies den Kunden rechtzeitig mit-teilen. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächs-ten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag zu den neuen Be-dingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das dem bisherigen am meisten entspricht.
2.3 Die Änderungen der AGB gelten immer wenn der Anbieter mit denselben Kunden neue Verträge abschliesst.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Massgeblich für die Rechnungsstellung ist das vom Kunden ausgewählte Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preis.
3.2 Der vereinbarte Preis ist für die vom Kunden bei Vertragsabschluss gewählte Vertrags-laufzeit unveränderlich.
3.3 Es wird im Voraus für … Monate Rechnung gestellt. Sobald das Geld auf dem Konto des Providers eingetroffen ist, wird das Account eröffnet.
3.4 Wird der Vertrag nicht gekündigt, stellt der Provider 30 Tage vor Ablauf der Vertrags-dauer Rechnung. Diese ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
3.5 Wird ein befristeter Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer in einen unbefristeten Ver-trag umgewandelt oder ein neuer Vertrag abgeschlossen ist der Provider berechtigt, für den betreffenden Service den Preis zu verrechnen, der am Anfang der verlängerten Ver-tragslaufzeit gültig ist. Beträgt die Preiserhöhung für eine verlängerte Vertragslaufzeit mehr als 5 Prozent gegenüber dem letzten verrechneten Preis, kann der Kunde das Ver-tragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der verlängerten Vertragslaufzeit zu den erhöhten Preisbedingungen schriftlich auf das Ende des laufenden Monats kün-digen. Für den Kündigungszeitraum wird der Preis berechnet, der vor der Kündigung galt.
3.6 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm der Provider zunächst per Mail eine Mahnung zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich der Provider vor, das Account zu sperren bis die Zahlung eintrifft. Dauert das länger als wei-tere zehn Tage wird der Provider den Vertrag fristlos auflösen. Der Provider behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern.
3.7 Stellt der Provider einen Service ein, verpflichtet er sich die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis zurückzuerstatten.
3.8 Das Entgelt für spezielle kostenpflichtige Dienstleistungen wird verrechnet, bevor diese zum ersten Mal in Anspruch genommen werden.
3.9 Die Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken. Der Kunde kann wählen zwischen Rech-nungsstellung und der Bezahlung mit gängigen Kreditkarten.
4. Gewährleistung
4.1 Der Provider hat das Ziel, seine Dienstleistungen soweit möglich an 7 Tagen der Woche und 24 Stunden im Tag störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen.
4.2 Der Provider verpflichtet sich, zur Sicherheit der eigenen Systeme und der Dienstleis-tung, sowie des Zahlungssystems mit Kreditkarten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten.
4.3 Der Provider verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einfüh-rung neuer Hard- und Software möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen. Er informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Be-triebsunterbrüche.
4.4 Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert der Provider seine Kunden so rasch wie möglich. Er verpflichtet sich die Störung im Rahmen seiner Möglichkeiten so bald wie möglich zu beheben.
5. Haftungsbestimmungen
5.1 Der Provider verpflichtet sich, in Systemen, Programmen u.s.w. die ihm gehören und auf die er Einfluss hat für Sicherheit nach dem neuesten technischen Stand zu sorgen. Das gilt auch für die Zahlungssysteme mit Kreditkarten.
5.2 Der Provider verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit in seinem Einflussbereich zu beachten. Das gilt auch für die Angestellten und die freien Mitarbeitenden des Providers.
5.3 Für den Fall, dass es Störungen bei dem Zugriff zu den vereinbarten Dienstleistungen gibt steht den Kunden eine kostenlose Beratung zur Verfügung per Telefon oder Mail.
5.4 Der Provider beschränkt seine Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverlet-zungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit des Unternehmers oder seiner Mitarbei-tenden zurückzuführen sind. Entstehen solche, sollten die Kunden Mängel und Störun-gen dem Provider unverzüglich mitteilen.
5.5 Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, so dass der Unternehmen nicht für die vollstän-dige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
5.6 Der Provider haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit de-nen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
5.7 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Be-handlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Um-gebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritter, z.B. Viren, Wür-mer, die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
5.8 Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für negative Auswirkungen, die andere Program-me auf den Rechnern des Kunden auf die Nutzung der Cloud haben.
5.9 Der Provider weist die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.
5.10 Der Provider informiert die Kunden auf seiner Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.
5.11 Der Provider übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Kunden durch den Inhalt der von ihm auf der Cloud gespeicherten Daten oder die Übertragung der betreffenden Informationen ins Inter- oder Intranet entstehen.
5.12 Der Provider übernimmt keinerlei Haftung, wenn ein Kunde innerhalb der Cloud seine datenschutzrechtlichen und Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittpersonen oder Drittunternehmen verletzt. Durch das Auslagern von Daten und Prozessen werden die Kunden nicht frei von der Eigenverantwortung.
6. Geheimhaltung
6.1 Alle Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.
6.2 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 6.1. besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus, solange die betreffenden Daten nicht publiziert wurden.
6.3 Der Provider verpflichtet sich, Verschlüsselungssysteme für die auf der Cloud gespei-cherten Daten zur Verfügung zu stellen.
6.4 Die Kunden können die auf der Cloud gespeicherten Daten jederzeit unwiderbringlich löschen. Für die Sicherung der gelöschten Daten übernimmt der Provider keine Verant-wortung.
6.5 Der Provider verpflichtet sich dazu, ihren Angestellte, Berater oder sonstige Drittperso-nen keinen Einblick in die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Daten des Kunden zu gewähren. Sollte das aus technischen Gründen doch ausnahmsweise notwendig sein, sind die betreffenden Personen zu ebenso strenger Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt auch, wenn der Provider mit der Erlaubnis eines Kunden Drittunternehmen zur Ver-tragserfüllung hinzuzieht, siehe Ziffer 7.2.
6.6 Bei Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung kann die andere Partei Schadenersatz verlangen, sowie eine Konventionalstrafe von CHF … Diese Konventionalstrafe entbindet keineswegs von den Verpflichtungen dieser AGB.
7. Verhältnis gegenüber Dritten
7.1 Der Provider verpflichtet sich, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig selber zu erfüllen und nicht auf Dritte zu übertragen.
7.2 Wenn es notwendig ist, einzelne Leistungen von Dritten erbringen zu lassen, ist dafür eine schriftliche Einwilligung der Kunden notwendig, die vorher über die Identität der Drittfirma vollständig informiert werden müssen. Drittfirmen werden in solchen Fällen so ausgewählt, dass sie dem Datenschutzrecht der Schweiz oder der EU unterstehen. Dazu verpflichtet sich der Provider mit der Drittfirma einen Geheimhaltungsvertrag ab-zuschliessen, der ebenso streng ist wie die Geheimhaltungsverpflichtungen nach Ziffer 6 dieser AGB.
7.3 Werden Leistungen durch Drittfirmen notwendig, sind die Kunden berechtigt, den Ver-trag fristlos zu kündigen, wenn sie mit der Beteiligung der Drittfirma nicht einverstan-den sind.
7.4 Variante 1
Es ist den Kunden grundsätzlich untersagt, irgendwelche vom Provider bezogene Leis-tungen, an Dritte unterzuvermieten.
7.4 Variante 2
Eine Weitervermietung der vom Provider bezogenen Leistungen an Dritte ist nur mit Einverständnis des Providers und gemäss den Konditionen für Wiederverkäufer erlaubt.
8. Support
8.1 Der Provider unterstützt die Kunden bei technischen Fragen, Installations- und Anwen-dungsproblemen nach Eröffnung des Accounts.
8.2 Die Behebung von Störungen, für die der Provider verantwortlich ist, sowie die betref-fende Beratung sind für die Kunden kostenlos.
8.3 Auf der Webseite des Providers findet man Informationen darüber, wie man sich bei Stö-rungen verhalten sollte. Auf Wunsch werden mit den Kunden spezielle Eskalationsver-einbarungen getroffen.
8.4 Für Dienstleistungen und Beratungen, die in dem Vertrag nicht vereinbart sind, wird ein Stundensatz von CHF … berechnet. Die Kunden können auch die telefonische Hot-Line in Anspruch nehmen. Diese kostet CHF …pro Minute nach der Verbindung mit einem Bera-ter.
9. Verpflichtungen des Kunden
9.1 Die Kunden beschaffen auf eigene Kosten die Einrichtungen, die sie selber für den Zu-griff auf die Cloud benötigen (Hardware, Software). Die Mitarbeitenden des Providers in-formieren gerne über die notwendigen Installationen. Auf Wunsch werden diese gegen eine Aufwandsentschädigung von CHF … pro Stunde auch vom Provider eingerichtet.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Dienstleistung notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse. Die Kunden teilen dem Provider allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.
9.3 Die Kunden haben ihr eigenes System so abzusichern, dass es nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Inf-rastruktur, welche der Provider für seine Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. Der Provider kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme des Kunden Si-cherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen. In die-sem Fall erhält der Kunde eine Mahnung.
9.4 Es ist grundsätzlich Sache der Kunden, Sicherungskopien von ihren Daten zu erstellen. Die Suche nach verlorenen Daten wird nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF … verrechnet.
9.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten Adressbezeichnungen wie Domain, E-Mail-Adressen nicht gegen Rechte Dritter verstossen.
9.6 Die Kunden verpflichten sich, Passwörter regelmäßig zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim.
Die Kunden sind verpflichtet, den Provider unverzüglich zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Provider ver-pflichtet sich, nach einer solchen Information den Zugang zu den Daten des betreffen-den Kunden unverzüglich zu sperren, solange bis andere Passwörter und Zugangscodes installiert sind.
9.7 Unterlässt es ein Kunde, den Provider über den Missbrauch seiner Passwörter zu infor-mieren hat er für die unbefugt bezogenen Leistungen gemäss Vertrag zu bezahlen. Es liegt also im Interesse der Kunden, die Zugangsdaten unter sorgfältiger Kontrolle zu halten.
9.8 Die Kunden verpflichten sich, die Cloud nicht unrechtmässig zu nutzen, namentlich
- niemanden mit unerwünschten Kommunikationsversuchen und Werbung zu belästigen
- die geltenden rechtlichen Regelungen der Schweiz und der EU zu befolgen, z.B. keine Kettenbriefe oder betrügerische Angebote zu versenden.
9.9 Für die in der Cloud verarbeiteten Daten und Informationen sind die Kunden selber ver-antwortlich. Sie sollten nicht gegen rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen. So-weit notwendig ist auch das internationale Recht und auf jeden Fall die Netiquette zu berücksichtigen.
9.10 Der Provider übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die entstehen weil die Kun-den die in Ziffer 9.1. bis 9.9. genannten Verpflichtungen nicht erfüllen. Hingegen haften die Kunden dem Provider gegenüber für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nach Ziffer 9.1. bis 9.9. und unrechtmässige Handlungen zurückzuführen sind.
9.11 Der Provider ist berechtigt, in folgenden Fällen den Zugang zur Cloud sofort zu sperren
- wenn ein Kunde durch unsachgemässe und kriminelle Aktivitäten die Sicherheit der Cloud gefährdet
- wenn ein Kunde unbefugt auf Daten anderer Nutzer zugreift
- wenn dem Provider bekannt wird, dass ein Kunde kriminelle Inhalte in der Cloud speichert
9.12 Im Falle von strafbaren Handlung ist der Provider berechtigt, die Polizei zu informieren.
10. Urheberrecht
10.1 Der Provider behält Urheber und Verwertungsrechte an der von ihm selbst entwickelten Software.
10.2 Benützt der Provider Software von Kunden verbleibt diesen sämtliche Rechte daran, ausser wenn zwischen dem Dritten, dem Dienstleister und/oder dem Kunden eine an-derweitige Vereinbarung besteht.
10.3 Benützt ein Kunde selbst entwickelte Software oder Software von Dritten verbleibt das Urheberrecht bei ihm bzw. dem Dritten. Der betreffende Kunde stellt den Provider von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter in bezug auf die betreffende Software frei.
11. Auflösung des Vertrages
11.1 Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Parteien bis zu 30 Tagen vor Ablauf per Mail oder Brief gekündigt werden.
11.2 Wird ein befristeter Vertrag vor Ablauf nicht gekündigt, läuft er automatisch drei weite-re Monate und kann wiederum bis 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden.
11.3 Der Provider verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrages sämliche Daten des be-treffenden Kunden unwiderbringlich zu löschen. Wenn gemäss Ziffer 7.2. Dienstleistun-gen durch Drittfirmen erbracht wurden, sind diese ebenfalls zur unwiderbringlichen Lö-schung aller Daten des betreffenden Kunden verpflichtet.
11.4 Sollte der Provider einen Service einstellen, verpflichtet er sich dies den Kunden so früh wie möglich mitzuteilen. Dann haben die Kunden das Recht, sofort den Vertrag betref-fend dieses Service aufzulösen. Auch dann ist der Provider verpflichtet, alle Daten sei-ner Kunden, die mit dem aufgehobenen Service verbunden sind, unwiderbringlich zu lö-schen.
11.5 Es liegt im Interesse der Kunden, spätestens vor der Auflösung des Vertrages ihre Da-ten so sichern, dass sie frei darüber verfügen können. Nach der Auflösung des Vertrages ist der Provider für die Daten der betreffenden Kunden nicht mehr verantwortlich.
11.6 Der Provider ist nicht verpflichtet, bei Auflösung des Vertrages Daten der Kunden auf andere Provider zu übertragen. Wird das vom Kunden gewünscht, ist darüber ein spezi-eller Vertrag abzuschliessen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR ange-wendet.
12.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung die-ses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
12.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Ge-schäftsbedingungen unwirksam sein bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungere-gelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahe kommt.
12.4 Gerichtsstand ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden.
I. Allgemeines
1. Inhalt und Geltung
Der Vertragsgegenstand ist in Nachträgen zu diesem Vertrag niedergelegt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit der Lieferant sie schriftlich bestätigt.
2. Erfüllungsort
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
3. Software und Know-how
Der Kunde darf die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und Dokumentation im vorgesehenen Umfange selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleibt beim Lieferanten oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde Software-Programme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
Jede Erweiterung oder Änderung der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung des Lieferanten.
Der Kunde darf für Sicherheits- und Archivzwecke von der Software höchstens drei Kopien erstellen. Eine grössere Anzahl Kopien oder die Verwendung für andere Zwecke benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten.
Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.
4. Dokumentation
Der Kunde hat ein Anrecht auf ein Exemplar der Benutzerdokumentation in der üblichen Ausführung des Lieferanten. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen darf der Lieferant gesondert in Rechnung stellen.
Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.
5. Diskretion
Beide Parteien werden sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des andern, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht offenbaren und alle Anstrengungen unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. Andererseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.
Die Parteien überbinden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
6. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde hat den Lieferanten rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
7. Termine
Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine, wie insbesondere Bereitschaftszeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit, eine bestimmte Reparaturzeit oder eine Reaktionszeit etc. Solche Termine verlängern sich angemessen,
a) wenn dem Lieferanten Angaben, die er für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
b) wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, bewaffnete Konflikte, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen.
Bei Verzögerungen hat der Kunde dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Trägt der Lieferant nachweisbar die Schuld am Terminverzug, hat der Kunde trotz nachträglicher Erfüllung, Leistungsverzicht oder Vertragsrücktritt Anspruch auf Ersatz des tatsächlichen Schadens, jedoch auf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche aus Verzögerungen sind ausgeschlossen.
8. Abnahme
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt.
Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde dem Lieferanten sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.
9. Garantie
Der Lieferant garantiert, dass er die Produkte in funktionstüchtigem Zustand liefert und er die für Unterstützungs-, Wartungs- und Serviceleistungen erforderliche Sorgfalt anwendet.
Bei Mängeln zufolge Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehlern oder bei nachgewiesener Unsorgfalt bei Unterstützungs-, Wartungs- oder Serviceleistungen verpflichtet sich der Lieferant zur Beseitigung der Fehler oder zum Ersatz der betroffenen Teile.
Davon ausgeschlossen sind vom Lieferanten nicht zu vertretende Mängel und Störungen, wie insbesondere natürliche Abnützung (ausser bei Hardware-Wartung), höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Der Lieferant behebt die Mängel nach seiner Wahl in seinen Räumen oder beim Kunden, der dem Lieferanten freien Zugang zu gewähren hat. Demontage- und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.
Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat der Kunde Anspruch auf eine Preisminderung und den Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, insgesamt jedoch auf höchstens zwanzig Prozent des Wertes der mangelhaften Produkte oder Leistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung des Produktes bzw. der Leistung bzw. bei Hardware-Wartung sechs Monate ab Vertragsende.
10. Weitere Haftung
Der Lieferant haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für weiteren Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden des Lieferanten entsteht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Reisespesen, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung.
Entschädigungen für wiederkehrende Leistungen sind im Voraus zu bezahlen.
Sie sind zur Zahlung fällig netto innert dreissig Tagen seit Rechnungsstellung. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins aus in der Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit.
Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
12. Besondere Voraussetzungen beim Kunden
Der Lieferant kann seine Leistungen nur erbringen, wenn je nach den vereinbarten Leistungen der Kunde die notwendigen Massnahmen trifft, insbesondere:
a) den erforderlichen Platz für die Geräte samt Zubehör sowie die erforderlichen Geräteanschlüsse, wo nötig in klimatisierten Räumen, nach den Spezifikationen des Lieferanten zur Verfügung stellt;
b) den Lieferanten rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam macht, soweit sie für die vertragskonforme Leistung von Bedeutung sind;
c) einen fachkundigen Mitarbeiter bezeichnet, der sich dem Wartungs- oder Unterstützungspersonal zur Verfügung hält;
d) die Geräte mit der gebotenen Sorgfalt und nach den Anleitungen des Lieferanten benützt, nicht überdurchschnittlich beansprucht, die Anforderungen an die Umgebung erfüllt und die üblichen Reinigungsarbeiten durchführt;
e) dem Lieferanten freien Zugang zu den Geräten, Datenträgern und Dokumentationen gewährt und ihm die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt;
f) die notwendigen Kommunikationssysteme zur Verfügung stellt, damit der Lieferant beim Remote-Service die Abklärungen treffen und die Eingriffe in das System direkt vornehmen kann, beispielsweise durch Installation eines Modems und der notwendigen Kommunikationssoftware;
g) die allenfalls für die Wartungsarbeiten geeigneten Räume zur Aufbewahrung von Werkzeugen, Material und Ersatzteilen zur Verfügung stellt.
Für Aufwendungen, die durch mangelhafte Voraussetzungen beim Kunden entstehen, darf der Lieferant zusätzlich Rechnung stellen.
13. Reaktions- und Bereitschaftszeiten
Wenn zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ausdrücklich eine bestimmte Reaktionszeit vereinbart ist, verpflichtet sich der Lieferant, innerhalb der vereinbarten Anzahl Stunden nach Anforderung der vertragskonformen Leistung mit seinen Arbeiten zu beginnen. Für beim Kunden erbrachte Leistungen gilt der Antritt der Reise als Arbeitsbeginn.
Die vertragskonformen Leistungen werden erbracht während den beim Lieferanten üblichen Arbeitszeiten, jedoch nicht während Betriebsferien des Lieferanten oder lokalen Feiertagen.
14. Dauer des Rechtsverhältnisses
Ist nichts Besonderes vereinbart, kann ein Rechtsverhältnis über Hardware-Wartung oder Software-Unterstützung jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Kaufverträge werden mit Erbringung der beidseitigen, vertragskonformen Leistung erfüllt.
15. Export
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Die Wiederausfuhr gewisser Produkte mit ausländischem Ursprung ist gemäss einer der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes gegenüber eingegangenen Verpflichtung nur mit einer Bewilligung dieser Amtsstelle gestattet (Rüs¬tungsexport). Der Lieferant bezeichnet die betreffenden Produkte ausdrücklich in Offerten und Rechnungen, womit die Auflage auf den Kunden übergeht.
16. Weiterverkauf
Soweit nicht Parteiabrede oder die Natur des Geschäftes entgegenstehen, darf der Kunde die Produkte verändert oder unverändert weiterveräussern.
Falls der Kunde die Produkte weiterveräussert, hat er sicherzustellen, dass sämtliche Pflichten aus Software-Lizenzen, aus Geheimhaltung sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Abnehmer übergehen.
II. Kaufverträge
1. Umfang, Ausführung und Ort der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellungsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte in der Standardausführung, Software in ihrer maschinell lesbaren Form nach der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.
Stellt der Lieferant die Produkte ganz oder teilweise in einer besonderen Ausführung für den Kunden her, richten sich seine Arbeiten nach dem Pflichtenheft, worin der Kunde unter anderem anzugeben hat, unter welchen Bedingungen welches Ergebnis angestrebt wird.
Änderungen gegenüber der Bestellungsbestätigung sind zulässig, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen. Der Lieferant ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an Produkten vorzunehmen, die bereits hergestellt oder geliefert sind.
III. Wartung und Service von Hardware
1. Vollwartung und Depotwartung
Bei der Vollwartung erbringt der Lieferant die Wartungsleistungen am Standort der Geräte.
Bei der Depotwartung erbringt der Lieferant die Wartungsleistungen in seinen eigenen Werkstätten. Zu diesem Zweck sind die Geräte dem Lieferanten in der Original- oder in einer gleichwertigen Verpackung zuzustellen. Das Risiko des Transportes trägt der Kunde. Die Reparaturzeit beträgt in der Regel fünf Arbeitstage, gerechnet zwischen Eintreffen der Geräte beim Lieferanten und dem Versand an den Kunden.
2. Umfang der Wartung
Für den Umfang und die Ausführung der Wartung ist die Abmachung unter den Parteien massgebend. Ohne besondere Abrede sind folgende Wartungsleistungen in den Preisen inbegriffen:
a) das Beheben von Störungen nach Eingang einer qualifizierten Störungsmeldung, d.h. einer Störungsmeldung, aufgrund welcher die Intervention eines Technikers notwendig wird;
b) der Einbau von Ersatzteilen auf Austauschbasis, ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Wartungsfirma über;
c) der Einbau von technischen Verbesserungen, soweit diese nach Beurteilung der Wartungsfirma für die Funktion der Geräte notwendig sind oder deren Unterhalt erleichtern;
d) bei der Vollwartung zusätzlich die vorbeugende Wartung mit Präventivkontrollen; der Lieferant teilt dem Kunden den dafür notwendigen Zeitaufwand und den Zeitpunkt rechtzeitig mit.
Für weitere Leistungen ist der Lieferant berechtigt, zusätzlich Rechnung zu stellen, insbesondere wenn:
a) Störungen oder Schäden zu beheben sind, die durch Eingriffe Dritter oder durch unsachgemässe Behandlung sowie durch äussere Einflüsse verursacht wurden;
b) Störungen zu beheben sind oder bei der Wartung Mehraufwendungen anfallen, weil die Installationen oder Standorte (Raumgrössen, Umfeld) nicht den Anweisungen des Lieferanten entsprechen;
c) an den Steuerungen Änderungen vorgenommen oder Zusatzeinrichtungen eingebaut wurden oder Störungen auf Datenübermittlungs-Leitungen und -Geräte sowie elektrische Installationen und Klimaanlagen zurückgehen, für die Dritte verantwortlich sind;
d) Zubehör oder Zusatzeinrichtungen eingebaut oder entfernt werden müssen, oder die Gehäuse aufzufrischen sind;
e) Teile ausgetauscht werden müssen oder anderweitig Mehrkosten entstehen, weil der Kunde Zubehör verwendet hat, das nicht den richtigen Spezifikationen entspricht;
f) bei der Vollwartung der Standort der Anlage wechselt.
3. Eintrittsinspektion
Der Lieferant ist berechtigt, eine Eintrittsinspektion durchzuführen, ausgenommen wenn ein Gerät bei Lieferung durch den Lieferanten unmittelbar nach Ablauf der Garantiezeit in den Wartungsvertrag aufgenommen wird, oder wenn ein Gerät aus einem bestehenden Wartungsvertrag aufgenommen wird.
Die Eintrittsinspektion umfasst das Beheben von Störungen und den Einbau von technischen Verbesserungen auf einen für die einwandfreie Wartung erforderlichen Stand.
Die Kosten der Eintrittsinspektion gehen zu Lasten des Kunden. Verweigert der Kunde die Eintrittsinspektion, fällt die Wartungsverpflichtung dahin.
IV. Unterstützung, Service und Wartung von Software
1. Umfang und Ausführung der Unterstützung
Für Umfang und Ausführung der Unterstützungsleistung ist die Abmachung unter den Parteien massgebend.
Dabei bedeuten:
a) Anwendungsberatung: Beratung über die richtige Anwendung der Software, namentlich über deren zweckgerechten Gebrauch und Einsatz.
b) Kundenschulung: Ausbildung über den richtigen projektspezifischen Gebrauch der Software.
c) Fehlerbeseitigung: Programmänderungen mit dem Ziel, Fehler oder Schwächen der Software zu beseitigen, die einen einwandfreien Betrieb hindern; keine Änderungen über die ursprünglichen Anforderungen hinaus.
d) Modifikationen: Programmänderungen mit dem Ziel, auch nichtbetriebsbehindernde Fehler oder Schwächen der Software zu beseitigen; keine Änderungen über die ursprünglichen Anforderungen hinaus.
e) Nachlieferung von Modulen: Nachlieferung eines bereits bestehenden, zum bisherigen Software-Paket passenden Teiles; ohne zusätzliche Ingenieurleistungen.
f) Behebung von Datenverlust oder Datenfehlern: Wiederherstellung eines verlorenen oder Korrigieren eines fehlerhaften Datenbestandes, soweit dies aufgrund der vom Kunden zu verantwortenden Datensicherungen möglich ist.
g) Zulieferung neuer Releases: Unaufgeforderte Zulieferung von vorhandenen neuen Software-Versionen und den dazugehörenden Dokumentationen auf den passenden Datenträgern; ohne zusätzliche Ingenieurleistungen.
h) Erweiterungen: Kundenspezifische Programmänderungen; mit entsprechenden Ingenieurleistungen und über die ursprünglichen Anforderungen hinaus.
i) Integration: Kundenspezifische Einführung neuer, zusätzlicher oder fremder Standard-Software; mit entsprechender Ingenieurleistung.
j) Kundeninformation: Schriftliche Orientierung über Software-Erneuerungen sowie Programmierhinweise.
2. Art der Leistungserbringung
Die Unterstützungsleistungen erbringt der Lieferant am Standort des Kunden oder am Standort des zuständigen technischen Dienstes des Lieferanten, je nach ihrer Natur, allenfalls nach seiner Wahl,
a) in den eigenen Räumen;
b) beim Kunden;
c) mit Telekommunikation als Austausch von Informationen zwischen den Sachbearbeitern des Lieferanten und des Kunden;
d) mit Remote-Service als Ferndiagnose und Ferneinwirkung mittels direkter Informationsübertragung zwischen dem System des Lieferanten und dem System des Kunden;
e) mit Brief- und Paketzustellung.
V. Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.